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AGB

Allgemeine Nutzungsbedingungen für die Nutzung von DRIVAR®

Gültig ab 01.01.2022

  1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen enthalten die grundlegenden Regeln für die Nutzung der Onlineplattform DRIVAR.de der Mobility Marketing Operations UG (haftungsbeschränkt), An der Ölmühle 8, 39114 Magdeburg, vertreten durch den Geschäftsführer Phillipp Müller (im Folgenden „DRIVAR“ genannt) und für alle, auch zukünftige Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen zwischen dem Nutzer und DRIVAR. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung.

Für Fahrzeuganbieter gelten zudem die separaten Nutzungsbedingungen für Fahrzeuganbieter.

  1. Gegenstand

2.1 DRIVAR betreibt eine Online-Plattform, die den Abschluss von Miet- und Leihverträgen aller Art zwischen den Nutzern ermöglicht (genannt: Service). DRIVAR bietet selbst keine Gegenstände zur Vermietung oder zum Verleih an und wird nicht Vertragspartei der abzuschließenden Miet- bzw. Leihverträge. Diese kommen ausschließlich zwischen einzelnen Nutzern zustande.

2.2 „Nutzer“ im Sinne dieser Nutzungsbedingungen sind alle natürlichen oder juristischen Personen oder Personenvereinigungen, die den Service von DRIVAR zur Information oder zur Anbahnung oder zum Abschluss von Miet-/Leihverträgen verwenden, unabhängig davon, ob sie entsprechende Verträge als Mieter/Leiher oder Vermieter(Verleiher zu schließen beabsichtigen.

  1. Registrierung / Benutzerkonto

3.1 Die Nutzung des Service ist grundsätzlich ohne Registrierung möglich. Eine Registrierung ist nur für die Nutzung bestimmter Funktionen des Service oder bei einer Nutzung als Vermieter/Verleiher erforderlich.

3.2 Durch die Registrierung kommt zwischen dem Nutzer und DRIVAR ein Vertrag über die Nutzung des Service zustande. Die Registrierung und die Einrichtung des Nutzerkontos sind kostenfrei. Minderjährigen und anderen nicht oder nur beschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen ist die Registrierung nicht gestattet.

3.3 Der Nutzer ist verpflichtet, die bei der Registrierung erhobenen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Bei einer Änderung der erhobenen Daten nach erfolgter Registrierung hat der Nutzer seine Angaben in seinem Nutzerkonto unverzüglich zu aktualisieren oder – soweit dies nicht möglich ist – DRIVAR unverzüglich die Änderungen mitzuteilen. Mit Absendung des Registrierungsformulars gibt der Nutzer ein Angebot auf den Abschluss einer Nutzungsvereinbarung mit DRIVAR ab, stimmt den Allgemeinen Nutzungsbedingungen von DRIVAR zu und versichert, nicht gemäß Ziffer 3.2 von der Nutzung des Service ausgeschlossen zu sein.

3.4 DRIVAR behält sich vor, die Registrierung des Nutzers ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3.5 Akzeptiert DRIVAR die Registrierung, erhält der Nutzer eine Bestätigungs-E-Mail, in der außerdem die wichtigsten Angaben des Nutzers noch einmal zusammengefasst sind. Mit Zugang der Bestätigungs-E-Mail kommt zwischen DRIVAR und dem Nutzer die Nutzungsvereinbarung zustande. Um die Registrierung abzuschließen, muss der Nutzer die Bestätigungs-E-Mail entsprechend den darin enthaltenen Anweisungen beantworten.

3.6 Bei der Registrierung legt der Nutzer unter Umständen im Rahmen der technischen Möglichkeiten einen Benutzernamen und ein Passwort fest (im Folgenden „Zugangsdaten“ genannt). Unzulässig sind Benutzernamen, deren Verwendung Rechte Dritter, insbesondere Namens oder Kennzeichenrechte verletzt, oder die sonst rechtswidrig sind oder gegen die guten Sitten verstoßen. Der Nutzer hat die Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte geschützt aufzubewahren. Sind dem Nutzer die Zugangsdaten abhanden gekommen oder stellt er fest oder hegt er den Verdacht, dass seine Zugangsdaten von einem Dritten genutzt werden, hat er dies DRIVAR umgehend mitzuteilen.

3.7 DRIVAR ist zur sofortigen Sperrung des Nutzerkontos berechtigt:

  • Wenn bei der Registrierung falsche Angaben gemacht wurden
  • Bei Verlust oder bei Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung der Zugangsdaten durch einen Dritten
  • Wenn der Nutzer gegen die Allgemeinen Nutzungsbedingungen von DRIVAR verstoßen hat
  • Oder wenn sonst ein wichtiger Grund vorliegt

Im Falle einer Sperrung des Nutzerkontos ist es dem betroffenen Nutzer bis zu einer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung von DRIVAR untersagt, sich erneut bei DRIVAR registrieren zu lassen und ein neues Nutzerkonto zu eröffnen.

  1. Abschluss von Vermittlungsverträgen

4.1 Der Nutzer kann über die angegebenen Fahrzeuginserate eine verbindliche oder über das Kontaktformular / per Email eine unverbindliche Anfrage zum Abschluss eines Miet-/Leihvertrages stellen. DRIVAR vermittelt dann über die vom Nutzer im Kontaktformular eingegebenen Daten den Kontakt zum jeweiligen Fahrzeuganbieter für den Abschluss eines Mietvertrages. Mit Bestätigung der Anfrage durch DRIVAR wird zudem ein separater Vermittlungsvertrag zwischen DRIVAR und dem jeweiligen Nutzer geschlossen. Die Höhe des Vermittlungsentgeltes – soweit nicht abweichend angegeben in Höhe von 25% des Mietpreises – ist bereits im vereinbarten Mietpreis enthalten und wird an DRIVAR in Form einer Anzahlungsrechnung direkt vom Mieter gezahlt. Der Nutzer verpflichtet sich im Rahmen der Reservierung, diese Anzahlungsrechnung kurzfristig zu bezahlen, spätestens jedoch innerhalb mit einem Zahlungseingang von 7 Tagen ab Rechnungsdatum – Andernfalls ist DRIVAR berechtigt, die Reservierung wieder aufzulösen und dem Nutzer die entsprechenden Stornierungsgebühren in Rechnung zu stellen.

4.2.1 Stornierung Mietvertrag: Im Falle einer Stornierung der Miete durch den Nutzer werden seitens des Fahrzeuganbieters Stornierungsgebühren berechnet, welche zwischen 50% und 100% des vereinbarten Mietpreises betragen. Bei einer Stornierung innerhalb von 48h vor Mietbeginn erhebt der Fahrzeuganbieter immer 100% Stornierungsgebühren. Durch den Abschluss einer höherwertigen Mietrate kann der Mieter diese Stornierungsgebühren generell und unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung auf 75% (Produkt Standard Rate), 50% (Produkte Premium Rate) oder 25% (Produkt Luxury Rate) reduzieren. Es steht dem Mieter frei, einen Nachweis zu erbringen, dass der entstandene Schaden geringer ausfiel.

4.2.2 Stornierung Vermittlungsvertrag: Der Vermittlungsvertrag bleibt von einer Stornierung der Miete unberührt, ganz gleich ob diese durch den Nutzer oder den jeweiligen Fahrzeuganbieter erfolgt. Im Falle einer Stornierung durch den Fahrzeuganbieter ist DRIVAR jedoch verpflichtet, eine Nacherfüllung der Miete an einem anderen Termin zu ermöglichen, vom gleichen Vermieter ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug ähnlichen Typs anzubieten oder aber einen anderen Fahrzeuganbieter mit einem solchen Ersatzfahrzeug zu vermitteln. Sollte kein Fahrzeug des gleichen Herstellers bereitstehen, hat DRIVAR das Recht ein Fahrzeug ähnlichen Typs eines anderen Herstellers zur Verfügung zu stellen.  Um dies zu gewährleisten, verpflichtet sich der Nutzer, DRIVAR unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sollten bei der Miete Probleme auftauchen oder sollte der Fahrzeuganbieter den Wagen plötzlich nicht mehr zur Verfügung stellen können.

4.3 Eine Nutzung der Fahrzeuge bei Motorsportveranstaltungen, Trackdays, Gleichmäßigkeitsprüfungen, Fahrsicherheitstrainings, Testfahrten auf abgesperrter Strecke, zur Weitervermietung, zur Begehung von Straftaten, zur Beförderung von leicht entzündlichen oder gefährlichen Stoffen ist – ohne schriftliche Genehmigung durch den Vermieter, welche vorab angefragt werden muss – untersagt. Der Vermieter behält sich bei übermäßigem Verschleiß vor, die Kosten der Instandsetzung anteilig oder vollständig auf den Mieter zu übertragen.

4.4 Das Mindestalter für die auf DRIVAR gelisteten Fahrzeuge zur Anmietung ist im jeweiligen Fahrzeuginserat angegeben oder kann alternativ im Rahmen einer Anfrage in Erfahrung gebracht werden. Einzelne Fahrzeuge sind unter Umständen schon mit einem reduzierten Mindestalter mietbar. Eine entsprechende Anfrage ist vom Nutzer vorab zu stellen.

Auch eine Nutzung in Ländern außerhalb Deutschlands muss vorab angefragt werden.

Sollte der Mieter dagegen verstoßen oder vorab nicht wahrheitsgemäße Angaben tätigen, ist der Fahrzeuganbieter stets zur sofortigen Stornierung der Miete zu den regulären Stornierungsgebühren berechtigt.

4.5 Die Angaben zu den inserierten Fahrzeugen stammen von den Fahrzeuganbietern. DRIVAR übernimmt deshalb keine Garantie für die Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Auch garantiert DRIVAR nicht für eine bestimmte Farbe oder Karosserieform bzw. sichert diese zu. Zugesicherte Eigenschaften sind lediglich die Fahrzeugmarke und der Typ des Fahrzeugs gemäß Buchungsanfrage.

4.6 DRIVAR ist bemüht, eine betrügerische Nutzung des Service zu verhindern. Leider kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass dies im Einzelfall dennoch geschieht. Daher kann DRIVAR keine Haftung dafür übernehmen, dass die Identität eines Nutzers den von ihm gemachten Angaben entspricht. Es wird empfohlen, die Identität des jeweils anderen Vertragspartners vor dem Austausch von Leistungen festzustellen.

4.7 Mietraten: Der Nutzer hat im Rahmen des Buchungsprozesses die Möglichkeit, eine sogenannte Mietrate abzuschließen – Diese ist unterteilt in die Kategorien “Economy”, “Standard”, “Premium” und Luxury, wobei die “Economy-Rate” stets im Mietpreis enthalten ist. Die höhenwertigen Raten garantieren unter anderem, dass das gebuchte Fahrzeug seitens des jeweiligen Eigentümers über eine Vollkaskoversicherung verfügt, bieten die Möglichkeit, die Stornierungsgebühren zu senken oder Zuatzfahrer zum Mietvertrag hinzuzufügen.

Ebenfalls bieten diese Mietraten die Möglichkeit, die anfallende Selbstbeteiligung der fahrzeugeigenen Kaskoversicherung prozentual im Falle eines Schadens zu reduzieren bzw. übernimmt DRIVAR im Falle eines Schadens die Differenz zwischen der eigentlichen Selbstbeteiligung der zu Grunde liegen Fahrzeug-Kaskoversicherung des Vermieters und der sich prozentual ergebenden Selbstbeteiligung (Standard: 0% der Selbstbeteiligung / Premium: 25% Selbstbeteiligung / Luxury: 50% Selbstbeteiligung, wobei die angegebenen prozentualen Werte jeweils die von DRIVAR maximal übernommene Differenz aufzeigen).  Der Nutzer verpflichtet sich, im Falle eines Schadens und der Inanspruchnahme der Reduzierung der Selbstbeteiligung, DRIVAR auf Nachfrage unverzüglich alle für die Überprüfung des Sachverhaltes notwendigen Informationen und Dokumente zukommen zu lassen, insbesondere einen Nachweis der offiziellen Selbstfahrervermietversicherung des Fahrzeugs, ein Schadenprotokoll von der Fahrzeugrückgabe und einen Kostenvoranschlag / eine Reparaturrechnung des entstandenen Schadens. Sollte der Nutzer dieser Verpflichtung nicht oder nicht vollumfänglich nachkommen, ist DRIVAR berechtigt, eine Übernahme der Differenz zur Fahrzeugselbstbeteiligung abzulehnen.

DRIVAR selbst vertreibt explizit keine Versicherungen.

  1. Verwendung personenbezogener Angaben durch die Nutzer

Kontaktdaten anderer, die im Service von DRIVAR enthalten sind oder von denen der Nutzer sonst im Rahmen der Nutzung des Service Kenntnis erlangt, dürfen ausschließlich von den jeweiligen Vertragsparteien zum Zwecke der Abwicklung geschlossener Miet-/Leihverträge verwendet werden. Es ist insbesondere untersagt, entsprechende Daten zu Werbezwecken zu nutzen und dem Betroffenen unverlangte E-Mail, Telefax oder Briefpostwerbung zu übersenden oder unverlangt telefonisch mit ihm in Kontakt zu treten.

  1. Verwendung personenbezogener Angaben durch DRIVAR

Kontaktdaten der Nutzer, die im Service von DRIVAR erhoben werden oder von denen DRIVAR im Rahmen der Nutzung des Service Kenntnis erlangt, dürfen von DRIVAR sowohl zum Zwecke der Abwicklung geschlossener Miet-/Leihverträge verwendet werden als auch, um dem Nutzer E-Mail, Telefax oder Briefpostwerbung zu übersenden oder telefonisch mit ihm in Kontakt zu treten.

  1. Beendigung

7.1 Der Nutzer kann diese Nutzungsvereinbarung jederzeit kündigen. Zur Kündigung genügt eine entsprechende Erklärung in Textform an die in Ziffer 4 genannten Kontaktdaten.

7.2 DRIVAR kann die Nutzungsvereinbarung jederzeit unter Beachtung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

  1. Haftung

8.1 DRIVAR haftet für Schäden der Nutzer nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sie die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit der Leistung sind, sie auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (siehe Absatz 2) beruhen, sie die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.

8.2 Wesentliche Vertragspflichten sind solche vertragliche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

8.3 Im Übrigen ist sowohl unsere Haftung als auch die unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund.

  1. Freistellung

9.1 Der Nutzer stellt DRIVAR von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen eingestellter Inhalte gegenüber DRIVAR geltend machen. Die Freistellung umfasst insbesondere die Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung.

9.2 Der Nutzer ist verpflichtet, im Falle einer Inanspruchnahme von DRIVAR unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig sämtliche Informationen zur Verfügung zu stellen, die DRIVAR für die Prüfung der Ansprüche und die Verteidigung benötigt.

  1. Aufrechnungsverbot

Der Nutzer ist nicht zur Aufrechnung berechtigt, es sei denn, die Gegenforderungen sind rechtskräftig festgestellt oder werden von DRIVAR nicht bestritten.

  1. Gerichtsstand/Anwendbares Recht

11.1 Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüche Magdeburg.

11.2 Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

  1. Änderungen der Allgemeinen Nutzungsbedingungen

12.1. DRIVAR hat das Recht, die Allgemeinen Nutzungsbedingungen um Regelungen für die Nutzung etwaig neu eingeführter zusätzlicher Funktionen zu ergänzen. Die geplanten Änderungen der Nutzungsbedingungen werden dem Nutzer spätestens vier Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse angekündigt. Die Zustimmung des Nutzers zu der Änderung der Nutzungsbedingungen gilt als erteilt, wenn er der Änderung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem Tag, der auf die Änderungsankündigung folgt, in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerspricht. DRIVAR verpflichtet sich, in der Änderungsankündigung auf die Möglichkeit des Widerspruchs, die Frist für den Widerspruch, das Textformerfordernis sowie die Bedeutung, bzw. die Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs gesondert hinzuweisen.

12.2.Widerspricht der Nutzer der Änderung der Nutzungsbedingungen form- und fristgerecht, wird das Vertragsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. DRIVAR behält sich für diesen Fall vor, das Vertragsverhältnis zu kündigen.

12.3. Eine Änderung der Nutzungsbedingungen mit ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers ist jederzeit möglich.

  1. Sonstiges

13.1 Die vertraglichen Beziehungen der Vertragsparteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des Kollisionsrechts.

13.2 Für den Fall der Unwirksamkeit oder Teilunwirksamkeit einer der Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Eine unwirksame oder teilunwirksame Bestimmung wird durch diejenige Bestimmung ersetzt, die der ursprünglichen unter wirtschaftlicher Betrachtung am nächsten kommt.

 

Besondere Geschäftsbedingungen für den Kauf von Gutscheinen

1. Vertragspartner

Zum Einkauf in unserem Online-Gutscheinportal sind nur Personen berechtigt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Der Vertrag kommt zwischen Ihnen als Käufer und DRIVAR (Mobility Marketing Operations UG (haftungsbeschränkt), An der Ölmühle 8, 39114 Magdeburg) als Verkäuferin zustande.

3. Zustandekommen des Vertrages, Vertragssprachen

Die in unserem Online-Gutscheinportal dargestellten Produkte (Gutscheine) sind lediglich als Aufforderung zur Bestellung zu verstehen. Sie stellen kein verbindliches Angebot dar. Durch Ihre Bestellung durch Klick auf die Schaltfläche „Jetzt kaufen“ geben Sie ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über den/die ausgewählten Gutschein(e) ab. Sie erhalten sodann unverzüglich eine Bestätigung des Zugangs Ihrer Bestellung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.

Die Verkäuferin nimmt Ihre Bestellung an, indem sie Ihnen den bestellten Gutschein nach der Bezahlung zum Download und Ausdruck (Print@home) per Email digital oder aber per Postversand an die von Ihnen angegebene Adresse zur Verfügung stellt. Im letzteren Falle haftet die Verkäuferin nicht für etwaige Verzögerungen der Zustellung des Gutscheins auf dem Postweg.

Der Kaufvertrag kann in folgenden Sprachen abgeschlossen werden: Deutsch und Englisch. Sie können Eingabefehler während des Bestellprozesses durch Betätigung des Buttons „Zu- rück“ und anschließende erneute Eingabe berichtigen.

4. Widerrufsrecht

Für den Fall, dass Sie den Gutschein als Verbraucher erworben haben, haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, DRIVAR (Mobility Marketing Operations UG (haftungsbeschränkt), An der Ölmühle 8, 39114 Magdeburg, Deutschland), E-Mail: info@drivar.at, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Ein Widerruf Ihrer Bestellung ist nicht möglich bei sogenannter kundenspezifischer Ware (gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB), dies können unter anderem sein:

  • Individualgutscheine, welche speziell für Ihre Bedürfnisse kreiert wurden und so nicht im Onlineportal erhältlich sind
  • individuelle Geschenkboxen, welche neben dem eigentlichen Gutschein weitere von Ihnen gewünschte Zusatzleistungen enthalten

5. Zahlungsmodalitäten

Sie können den Kaufpreis für den Gutschein mit Kreditkarte, per Paypal oder per Überweisung begleichen.

6. Einlösung der Gutscheine

Der Gutschein gilt nur im Umfang des beschriebenen Inhalts und für das beschriebene Fahrzeug. Eine Einlösung der Gutscheine ist nur nach Verfügbarkeit der Fahrzeuge möglich, Ausnahmen kann der Vermieter gegen Aufpreis zulassen. Bei der Einlösung von Tagesgutscheinen an Wochenenden (Freitag bis Montag) können Zusatzkosten entstehen, innerhalb der Woche ist die Einlösung aufpreisfrei. Das Fahrzeug kann bei Verfügbarkeit am angegebenen Standort abgeholt oder gegen einen Aufpreis an eine Wunschadresse geliefert werden. Ein Anspruch auf die Einlösung an einem bestimmten Standort besteht nicht. Auch besteht kein Anspruch auf die Einlösung an einem spezifischen Termin. Sollte ein Fahrzeug an einem vereinbarten Termin aufgrund eines technischen Defektes oder auch anderer, nicht vorhersehbarer Gründe nicht verfügbar sein, kann die Gutscheineinlösung wahlweise mit einem gleichwertigen Fahrzeug ähnlichen Typs oder aber an einem neu zu vereinbarenden Termin erfolgen. Bei der Einlösung muss der Originalgutschein sowie ein gültiger Personalausweis und Führerschein des Fahrers vorliegen. Ein Umtausch und eine – auch teilweise – Auszahlung des Gutscheins oder eines eventuellen Restguthabens ist nicht möglich. Eine Kombination mit weiteren Gutscheinen und/oder Rabatten ist ausgeschlossen. Bei der Einlösung wird ein Mietvertrag zwischen Ihnen und dem gewählten Vermieter/Fahrzeugbesitzer geschlossen, dessen Grundlage die verwendeten AGB’s des jeweiligen Vermieters darstellen. Sollte es auf dem Gutschein nicht anders angegeben sein, gilt die Economy Rate als gewählte Mietrate.

 

Besondere Geschäftsbedingungen für die Nutzung von DRIVAR® durch Fahrzeuganbieter

Gültig ab 01.01.2022

  1. Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Besonderen Geschäftsbedingungen enthalten die zusätzlichen Regeln für die Nutzung der Onlineservices der Mobility Marketing Operations UG (haftungsbeschränkt), An der Ölmühle 8, 39114 Magdeburg, vertreten durch Geschäftsführer Phillipp Müller, durch Fahrzeuganbieter (im Folgenden: „Besondere Geschäftsbedingungen“). Sie gelten für alle, auch zukünftige Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen zwischen dem Fahrzeuganbieter und DRIVAR. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Fahrzeuganbieters finden keine Anwendung.

1.3 Sofern die nachfolgenden Besonderen Geschäftsbedingungen Regelungen enthalten, die von den für sämtliche Nutzer geltenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen abweichen, gehen die Besonderen Geschäftsbedingungen den Allgemeinen Nutzungsbedingungen vor.

  1. Inhalt des Service, Registrierung

2.1 Zur Nutzung des Services als Fahrzeuganbieter ist eine Registrierung erforderlich. Diese Registrierung ist kostenfrei. Gewerbliche Anbieter verpflichten sich im Gegenzug lediglich zu einer Platzierung des DRIVAR-Logos inkl. Verlinkung zu „www.drivar.at“ auf deren Startseite.

2.2 Kosten entstehen für den Fahrzeuganbieter hingegen – je nach Vertragsmodell – entweder beim Einstellen von Fahrzeugen und für diesbezügliche Zusatzleistungen, bei der Kontaktaufnahme durch interessierte Mieter/Leiher oder beim Abschluss eines Miet-/Leihvertrages mit einem Mieter/Leiher. Beim Vertragsschluss mit DRIVAR kann der Fahrzeuganbieter sich der Hilfe eines Verkaufsberatenden bedienen. In diesem Falle fällt eine einmalige Bearbeitungsgebühr an, die individuell vereinbart wird.

2.3 Die Registrierung als Fahrzeuganbieter ist grundsätzlich nur zu gewerblichen Zwecken zulässig, eine Registrierung als Verbraucher ausgeschlossen. Ausgenommen davon ist lediglich das unter Ziffer 4.1 beschriebene Provisionsmodell, welches auch Verbrauchern die Registrierung als Fahrzeuganbieter erlaubt.

2.4 Mit Absenden des Registrierungsformulars, einer dementsprechenden Email oder aber Annahme eines vermittelten Mietkunden gibt der Fahrzeuganbieter ein Angebot auf den Abschluss einer Nutzungsvereinbarung mit DRIVAR ab, stimmt den Allgemeinen Nutzungsbedingungen und den Besonderen Geschäftsbedingungen für Fahrzeuganbieter zu und versichert, nicht gemäß Ziffer 2.2 dieser Bedingungen oder Ziffer 3.2 der Allgemeinen Nutzungsbedingungen von der Nutzung des Services ausgeschlossen zu sein.

Hinsichtlich der Registrierung als Fahrzeuganbieter gelten die Regelungen der Ziffern 3.2, 3.3, 3.5 und 3.7 der Allgemeinen Nutzungsbedingungen entsprechend.

2.5 Die Erbringung der vertraglichen Leistungen und die Abwicklung des geschlossenen Miet-/Leihvertrages ist Sache der Vertragsparteien. DRIVAR übernimmt nur dann die Einziehung der Miete für den Fahrzeuganbieter, wenn dies ausdrücklich und schriftlich mit dem Fahrzeuganbieter vereinbart wurde.

  1. Abschluss von Miet-/Leihverträgen (Ziffer 5 der Allg. Nutzungsbedingungen)

3.1 Stellt ein Mieter/Leiher eine Anfrage per Kontaktformular, werden die übermittelten Kontaktdaten dem Fahrzeuganbieter voerst nicht angezeigt.

3.2 Die Anfrage wird nach Prüfung der Fahrzeugverfügbarkeit erst in Form einer bestätigten Buchung zur Miete/Leihe des Fahrzeugs dem Fahrzeuganbieter übermittelt.

  1. Vertragsmodelle

4.1 DRIVAR bietet verschiedene Vertragsmodelle an.

4.2 Die Preise ergeben sich aus der aktuellen Preisliste von DRIVAR, soweit nicht individuell ein abweichender Preis vereinbart wurde.

4.3 Bei Provisionsmodell gilt folgende Regelung für Mieter/Leiher, die feststellbar über DRIVAR gekommen sind: Der Fahrzeuganbieter ist gegenüber DRIVAR verpflichtet, nach Abschluss des Miet-/Leihvertrages den realen Umsatzwert der Buchung mitzuteilen. DRIVAR wird dann die entsprechende Provisionsrechnung stellen, welche derzeit 25% des vermittelten Bruttoumsatzes entspricht.

  1. Ergänzende Serviceleistungen

5.1 Ergänzend zu den Vertragsmodellen kann der Fahrzeuganbieter Zusatzverträge für ergänzende Serviceleistungen (beispielsweise für eine bevorzugte Positionierung, Werbebanner, hervorgehobene Bilder, redaktionelle Inhalte etc.) abschließen. Zusatzleistungen können entweder durch die entsprechende Funktion auf DRIVAR direkt oder über die persönliche Ansprechperson des Fahrzeuganbieters gebucht werden und werden anschließend freigeschaltet.

5.2 Die Zusatzverträge verlängern sich, um die jeweils ursprüngliche Laufzeit, maximal jedoch um 12 Monate, wenn sie nicht von einer der Parteien binnen eines Monats vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wurden – ausgenommen davon sind Zusatzverträge mit festgelegtem Enddatum. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

  1. Preiserhöhungen

6.1 DRIVAR ist berechtigt, die Preise zu erhöhen, wenn sich der Erzeugerpreisindex für Werbeplätze (derzeit Basis 2010 = 100), herausgegeben vom Statistischen Bundesamt, gegenüber dem Stand bei Beginn des Vertragsverhältnisses bzw. gegenüber dem Stand bei der jeweils letzten indexbedingten Anpassung der Preise nach oben verändert hat. Dabei ist der Durchschnitt der jeweils vier vergangenen Kalenderquartale maßgeblich. Die Anpassung erfolgt zum Ende der Vertragslaufzeit, indem DRIVAR die neuen Preise dem Kunden mindestens vier Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit mitteilt.

6.2 Falls der in Ziffer 6.1 genannte Preisindex nicht mehr weitergeführt und veröffentlicht wird, wird DRIVAR sich nach billigem Ermessen ab diesem Zeitpunkt auf denjenigen vom Statistischen Bundesamt oder der dann zuständigen Stelle festgestellten und weiter veröffentlichten Preisindex festlegen, der der wirtschaftlichen Betrachtungsweise des eingestellten Preisindexes am nächsten kommt.

6.3 Der Fahrzeuganbieter kann den Vertrag nach Mitteilung der Preiserhöhung nach Ziffer 6.1 zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Kündigt der Fahrzeuganbieter nicht, verlängert sich die Vertragslaufzeit gemäß Ziffer 4.2; es gelten dann ab der Verlängerung die von DRIVAR mitgeteilten Preise.

6.4 Eine Preiserhöhung nach dieser Ziffer 6 ist ausgeschlossen bei Entgeltansprüchen nach dem Provisionsmodell.

  1. Widerrufsrecht für Verbraucher

Ist der Fahrzeuganbieter Verbraucher, das heißt eine natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB), so steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

(Mobility Marketing Operations UG (haftungsbeschränkt),
An der Ölmühle 8,
39114 Magdeburg,
E-Mail: info (at) DRIVAR.at)

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Serviceleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Serviceleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Serviceleistungen entspricht.

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die geschuldete Serviceleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Serviceleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

  1. Kündigung/Beendigung

8.1 Ziffer 6.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet keine Anwendung. Für die verschiedenen Vertragsmodelle gelten jeweils die in Ziffer 5.2 aufgeführten Laufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten, soweit nicht im Einzelfall Abweichendes vereinbart wurde.

8.2 Jede Partei ist berechtigt, diesen Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund, der DRIVAR zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor:

  • wenn Verbotene Mietsachen (Ziffer 11.1) zur Vermietung/Verleihung angeboten werden,
  • wenn Verbotene Angaben (Ziffer 13) im Rahmen der Fahrzeugbeschreibung gemacht werden,
  • im Falle von Umgehungshandlungen nach Ziffer 11,
  • wenn der Fahrzeuganbieter gegen diese Besonderen Geschäftsbedingungen verstößt,
  • wenn DRIVAR den begründeten Verdacht hat, dass der Fahrzeuganbieter gegen diese Besonderen Geschäftsbedingungen verstößt, oder
  • wenn der Fahrzeuganbieter einen von DRIVAR geforderten Nachweis nach Ziffer 11.5 nicht binnen 2 Wochen nach Erhalt einer entsprechenden Aufforderung liefert.

8.3 Alternativ zur außerordentlichen Kündigung ist DRIVAR berechtigt, die Fahrzeugangebote zu löschen und das Nutzerkonto ganz oder zeitweise zu sperren.

8.4 Bei Beendigung des Vertrages werden die betreffenden Fahrzeugangebote von DRIVAR gelöscht.

  1. Abrechnung

9.1 Rechnungen übermittelt DRIVAR per E-Mail an die vom Fahrzeuganbieter angegebenen Kontaktdaten. Die Rechnung gilt als am Tag der Versendung der Rechnungs-E-Mail als zugegangen. Der Fahrzeuganbieter kommt ohne Mahnung 7 Tage nach Zugang mit der Zahlung in Verzug, sofern er die Rechnung nicht innerhalb dieser Frist beglichen hat.

9.2 Der Fahrzeuganbieter hat die Möglichkeit, DRIVAR ein SEPA Basismandat / SEPA Firmenmandat zu erteilen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt 3 Tage nach Rechnungsdatum. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 5 Tage verkürzt. Der Fahrzeuganbieter hat Sorge dafür zu tragen, dass das Konto stets die erforderliche Deckung aufweist. Ist dies nicht der Fall oder schlägt die Abbuchung durch DRIVAR aus einem anderen Grunde fehl, so hat der Fahrzeuganbieter die Kosten der Rücklastschrift in Höhe von mindestens 25,00 EUR pro fehlgeschlagenem Versuch zu tragen. Der Nachweis eines niedrigeren Schadens bleibt dem Fahrzeuganbieter unbenommen. DRIVAR behält sich den Nachweis eines höheren Schadens vor.

9.3 Ist der Fahrzeuganbieter mit der Zahlung der Provision oder der vereinbarten Vergütung für die Zusatzleistung in Verzug, kann DRIVAR die von ihm geschuldeten Serviceleistungen (einschließlich etwaiger Zusatzleistungen nach Ziffer 5) zurückbehalten, das Nutzerkonto sperren und/oder das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen, wenn sie dies dem Fahrzeuganbieter mit einer Frist von einer Woche ankündigt und der Fahrzeuganbieter die seinerseits geschuldeten Zahlungen nicht in dieser Zeit vollständig bewirkt. In einem solchen Fall ist DRIVAR berechtigt, neue Verträge über diese Zusatzleistungen mit Dritten abzuschließen. Wenn der Fahrzeuganbieter die ihm obliegenden Zahlungen später bewirkt, ist DRIVAR berechtigt, die ihrerseits geschuldete Serviceleistung erst nach Ablauf derartiger Verträge mit Dritten zu erbringen. Weitergehende Rechte von DRIVAR bleiben unberührt.

  1. Freistellung

10.1 Der Fahrzeuganbieter stellt DRIVAR von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen eingestellter Angebote oder Inhalte, einschließlich der vom Fahrzeuganbieter abgegebenen Bewertungen, oder wegen der unzulässigen Anbietung oder Vermietung/Verleihung eines rechtlich geschützten Gegenstands gegenüber DRIVAR geltend machen. Die Freistellung umfasst insbesondere die Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung.

10.2 Der Fahrzeuganbieter ist verpflichtet, im Falle einer Inanspruchnahme von DRIVAR unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig sämtliche Informationen zur Verfügung zu stellen, die DRIVAR für die Prüfung der Ansprüche und die Verteidigung benötigt.

  1. Einstellen von Fahrzeugangeboten, Angaben

11.1 Der Fahrzeuganbieter hat die Möglichkeit, einzelne Mietsachen in den Service einzustellen zu lassen und über den Service zur Miete/Leihe anzubieten. Die eingestellten Angebote sind sowohl über den Service „DRIVAR.at“ als auch ganz oder teilweise über Partnerportale buchbar, die DRIVAR in Kooperation mit anderen Internetanbietern betreibt und in die der Service ganz oder teilweise eingebunden ist.

11.2 Der Fahrzeuganbieter ist verpflichtet, die von ihm angebotene Mietsache in einer passenden Kategorie zu platzieren, sie richtig und vollständig zu beschreiben, sowie alle für die Mietentscheidung wesentlichen Mietbedingungen und Eigenschaften und Merkmale der Mietsache wahrheitsgemäß anzugeben. Der Fahrzeuganbieter hat die Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb zu beachten. Die Angaben über die Mietsache dürfen nicht irreführend sein, sie dürfen nicht Selbstverständlichkeiten betreffen, und sie dürfen nicht den Eindruck erwecken, dass die Konkurrenz mit unlauteren Mitteln arbeitet.

11.3 Akzeptiert der Fahrzeuganbieter auch Verbraucher, das heißt natürliche Personen, die den Vertrag zu einem Zweck abschließen, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB), als Mieter/Leiher, ist der im Angebot genannte Preis als Endpreis einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile unter Nennung der zeitlichen Bezugsgröße, für die dieser Preis gilt, anzugeben.

11.4 Der Fahrzeuganbieter ist verpflichtet, soweit erforderlich alle nach den gesetzlichen Bestimmungen für Fernabsatzverträge geforderten Informationen in der vorgeschriebenen Form und zum vorgeschriebenen Zeitpunkt anzugeben, insbesondere seine Identität offen zu legen, seine ladungsfähige Anschrift zu nennen und ggf. auf das gesetzliche Widerrufsrecht hinzuweisen. Diese Angaben sind spätestens bei der Beantwortung der Anfrage zu machen.

11.5 Sofern der Fahrzeuganbieter die von ihm angebotene Mietsache durch Abbildungen näher beschreibt, versichert er mit dem Hochladen/Übersenden der Abbildungen, dass durch ihre Verwendung im Rahmen des Services keine Rechte Dritter, insbesondere fremde Urheber- oder Persönlichkeitsrechte, verletzt werden. Fotos müssen das Fahrzeug selbst abbilden. Eine Abbildung von Marken- oder Firmennamen des Fahrzeuganbieters und amtlichen Kennzeichenschildern ist ausdrücklich untersagt. DRIVAR ist berechtigt, einen Nachweis in geeigneter Form zu fordern.

11.6 Der Fahrzeuganbieter ist verpflichtet, von ihm eingestellte Fahrzeugangebote unverzüglich aus dem Service zu entfernen/entfernen zu lassen, wenn sie nicht mehr zur Vermietung/Verleihe angeboten werden.

11.7 Der Fahrzeuganbieter ist zudem verpflichtet, sämtliche Daten, insbesondere Informationen zu Rechnungs- und Lieferungsanschriften, wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Bei einer Änderung der hinterlegten Daten hat der Fahrzeuganbieter seine Angaben in seinem Nutzerkonto unverzüglich zu aktualisieren oder – soweit dies nicht möglich ist – DRIVAR unverzüglich die Änderungen mitzuteilen.

11.8 Wenn Fahrzeuge oder Serviceleistungen im Service gezielt für bestimmte Regionen angeboten werden, darf der Fahrzeuganbieter für Mieter/Leiher innerhalb dieser Regionen nur solche Reise- oder Anfahrtskosten berechnen, die als Pauschale im Endpreis ausgewiesen sind.

  1. Umgehungshandlungen, Vertragsstrafe

12.1 Entsteht nach dem gewählten Vertragsmodell ein Provisionsanspruch zugunsten von DRIVAR durch den Abschluss eines Miet-/Leihvertrages, ist es untersagt, Miet-/Leihverträge unter Umgehung des Services abzuschließen. DRIVAR behält sich vor, durch anonyme Anrufe oder anderweitige Informationseinholung die Einhaltung des Umgehungsverbotes durch den Fahrzeuganbieter zu überprüfen.

12.2 Erhält der Fahrzeuganbieter eine Anfrage eines Mieter/Leihers zu einem konkreten Angebot auf DRIVAR, die zum Abschluss eines Miet-/Leihvertrages führt und entsteht nach dem gewählten Vertragsmodell (Provisionsmodell) durch den Abschluss des Vertrages ein Vergütungsanspruch zugunsten von DRIVAR, ist der Fahrzeuganbieter verpflichtet, DRIVAR von diesem Vertragsschluss und dessen Wert nach Ziffer 4.3 zu unterrichten und die fällige Provision an DRIVAR zu zahlen. Dies gilt auch für im Zusammenhang mit dem geschlossenen Vertrag entstehende Folgevergütungen, insbesondere gefahrene Mehr-Kilometer durch den Nutzer.

12.3 Unterlässt es der Fahrzeuganbieter, DRIVAR vom Abschluss eines Miet-/Leihvertrages nach Ziffer 12.2 zu informieren, ist er gegenüber DRIVAR zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe in Höhe des doppelten Betrages der dadurch entgangenen Provision, mindestens jedoch in Höhe von 500,00 €, verpflichtet.

  1. Verbotene Fahrzeugangebote

13.1 Es ist untersagt, Fahrzeuge in den Service einzustellen und anzubieten:

  • deren Vermietung strafbar oder ordnungswidrig ist
  • deren Vermietung, Zugänglichmachung oder Bewerbung Schutzrechte Dritter (insbesondere Urheber- und Leistungsschutzrechte, Kennzeichenrechte, Patentrechte, Gebrauchs- oder Geschmacksmusterrechte) oder sonstige Rechte Dritter verletzt (vgl. auch Ziffer 11)
  • die mit Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen versehen sind

13.2 DRIVAR behält sich vor, Angebote, die gegen diese Besonderen Geschäftsbedingungen oder gegen geltendes Recht verstoßen, ohne Angabe von Gründen und ohne Vorwarnung zu entfernen.

  1. Ausschluss von Fahrzeugangeboten

DRIVAR behält sich das Recht vor, Fahrzeugangebote vom Service auszuschließen, die den von DRIVAR vorgeschriebenen Mindestkriterien, insbesondere hinsichtlich Fahrzeugtyp und Nennleistung, nicht entsprechen.

  1. Verbotene Angaben

15.1 Die vom Fahrzeuganbieter angegebene Beschreibung der Mietsache, einschließlich der hochgeladenen Abbildungen und Dokumente, darf keine Werbung für andere Produkte als die angebotene Mietsache enthalten, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Zustimmung von DRIVAR vor.

15.2 Das Setzen von Links auf fremde Internetangebote oder ein vom Fahrzeuganbieter betriebenes Internetangebot ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von DRIVAR gestattet.

15.3 Die Nennung der Kontaktdaten des Fahrzeuganbieters innerhalb der Beschreibung der Mietsache, einschließlich der Kurzbeschreibung und dem Titel, ist nicht gestattet.

  1. Abweichende Vereinbarungen

Etwaige von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Vereinbarungen werden zu Beweiszwecken von beiden Parteien umgehend in Textform bestätigt. Dasselbe gilt auch für die Vereinbarung von Preisen, die von der Preisliste abweichen. Ziffer 6 bleibt unberührt.

  1. Datenaustausch mit Auskunfteien

Zum Schutz vor Forderungsausfällen und Gefahren der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Serviceleistungen durch Dritte, ist DRIVAR berechtigt, personenbezogene Vertragsdaten sowie Angaben über nicht vertragsgemäße Abwicklung der Schufa Holding AG (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) zu übermitteln und dort entsprechende Auskünfte einzuholen. Der Nutzer (Fahrzeuganbieter) willigt ein, dass DRIVAR der für seinen Wohnsitz zuständigen SCHUFA Gesellschaft diese Informationen übermitteln darf. Unabhängig davon wird DRIVAR der SCHUFA auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung melden. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der Firmen eines Vertragspartners der SCHUFA oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch die schutzwürdigen Belange des Nutzers nicht beeinträchtigt werden.

Die SCHUFA speichert die Daten, um den ihr angeschlossenen Kreditinstituten, Kreditkartenunternehmen, Leasinggesellschaften, Einzelhandelsunternehmen einschließlich des Versandhandels und sonstigen Unternehmen, die gewerbsmäßig Geld- oder Warenkredite an Konsumenten geben, Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Nutzern geben zu können. An Unternehmen, die gewerbsmäßig Forderungen einziehen und der SCHUFA vertraglich angeschlossen sind, können zum Zwecke der Schuldnerermittlung Adressdaten übermittelt werden. Die SCHUFA stellt die Daten ihren Vertragspartnern nur zur Verfügung, wenn diese ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung glaubhaft darlegen.